Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt verbindlich mit dem Eintrag des Kindes und der Unterschrift des Erziehungsberechtigten in der ausgehängten Liste fürs Reitlager. Anmeldungen zum Reitlager sind rechtsverbindlich. Der Rücktritt ist absolut ausgeschlossen. Auch bei Nichtteilnahme, zum Beispiel im Krankheitsfall, wird zu Ferienwochenbeginn der benannte Betrag fällig. Sollte ein Ersatzteilnehmer angemeldet werden, ist diese Regelung gangbar. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Verhalten auf dem Reiterhof

Der Alkoholgenuss und das Rauchen sowie Spielen mit dem Feuer ist den Kindern verboten. Bei Nichteinhaltung müssen wir auf sofortige Abholung bestehen. Den Anordnungen der Betreuer ist Folge zu leisten, ansonsten bestehen wir auf Abholung ohne Rückvergeltung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Änderungen im Programm behalten wir uns vor. Für den einmaligen Aufenhalt im Reitlager ist es nicht erforderlich eine komplette Reitausrüstung zu finanzieren. Hierbei reichen möglichst enge Hosen für den Beinbereich aus, hohe Schuhe oder Stiefel mit geringem Profil, ggf. warme Kleidung sowie Regenschutz und eng sitzende Handschuhe zur Vermeidung von Blasen. Als Kopfschutz reicht ein Fahrradhelm aus. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht auf dem Reiterhof zur Papiermühle eine Helmtragepflicht für Kinder und Jugendliche. Erwachsenen wird ebenfalls das Tragen eines Helmes empfohlen, da sonst jeglicher Versicherungsschutz erlischt!

Krankheiten

Die Eltern versichern, dass ihr Kind bei Reiseantritt gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Das Kind darf vom Arzt aus reiten, hat keine asthmatischen Allergien und keine motorischen Probleme. Es ist gegen Tetanus geimpft und braucht keine regelmäßigen Medikamente. Ausnahmen erfolgen nach Absprache. Sollten Krankheiten vorliegen, müssen diese bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt werden. Notwendige Medikamenteinnahmen und sonstige Besonderheiten müssen ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Entstehen durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmung Kosten oder haftungsrechtliche Konsequenzen, müssen diese an die Erziehungsberechtigten weitergegeben werden.

Haftungsausschluss

Unsere Pferde sind haftpflichtversichert, jedoch erfolgt bei jeder Freizeit- und Sportveranstaltung die Teilnahme auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Personen sind ausgeschlossen, das heißt Haftung der Veranstalter, Betreuer und von diesen beauftragten Personen wird nur in soweit übernommen, wie es gesetzlich vorgeschriebenen ist. Stoßen den Teilnehmern während ihres Aufenthaltes auf dem Hof oder im umliegenden Gelände, sowie bei mit dem Reitsport zusammenhängenden Aktivitäten, Unfälle zu, werden der Veranstalter, Betreuer und von diesen beauftragten Personen nicht haften. Besteht ein Versicherungsschutz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz der verantwortlichen Personen, wird die Haftung übernommen. Erziehungsberechtigte werden während ihres Aufenhaltes auf dem Reiterhof zur Papiermühle und dem umliegenden Gelände nicht von ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Grundsätzlich sollten Reiter eine private Unfallversicherung besitzen.

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